

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Töff Outlet Seeland GmbH
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Töff Outlet Seeland GmbH (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde"). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
1.2 «Verbraucher» im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. «Unternehmer» sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
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2. Vertragsschluss
2.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebots durch Kunden und den Anbieter zustande.
2.2 Die Annahme kann schriftlich, wörtlich oder durch Ausführung der Leistung erfolgen.
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3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
3.2 Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
3.3 Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde gerät spätestens 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug.
3.4 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
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4. Lieferung und Abholung
4.1 Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
4.2 Ist die Lieferung oder Leistung aus Gründen höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, unmöglich, ist der Anbieter berechtigt, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, reparierte Fahrzeuge innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung abzuholen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anbieter Standkosten berechnen.
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5. Gewährleistung
5.1 Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5.2 Der Anbieter kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. In diesem Fall kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
5.3 Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn der Kunde Reparaturversuche ohne Zustimmung des Anbieters vorgenommen hat oder durch Dritte vornehmen ließ.
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6. Haftung
6.1 Der Anbieter haftet im Schadensfall für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.
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7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die Ware im Eigentum des Anbieters.
7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurückzunehmen.
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8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.